Das Imperium verfügt über ein umfangreiches Gesetzeswerk dass das Leben miteinander regelt. Tatsächlich ist dieses so komplex, dass nur professionelle Juristen alle Feinheiten durchschauen.
Wichtig für Leibeigene ist vor allem die Tatsache, dass sie selbst als Besitz gelten und Schaden an ihnen wie Sachbeschädigung geahndet wird, wobei der Wert eines Leibeigenen abhängig von seiner Qualifikation sehr hoch sein kann. Leieigene selbst sind dabei voll Schuldfähig. Wenn er also ein Verbechen begeht muss er selbst dafür gerade stehen, es sei denn er kann beweisen, dass er auf direkten Befehl seines Lords gehandelt hat (als Beweis gilt aber normalerweise nur das Geständniss des Lords oder eine Zeugenaussage eines höherrangigen Drachen).
Allerdings darf auch ein beschuldigter Leibeigener professionellen Rechtsbeistand benutzen, wenn er ihn sich denn leisten kann, also von seinem Herrn gestellt bekommt.
Beschuldigte Drachen können meist alle Anschuldigungen durch die Zahlung eines entsprechenden Bussgeldes aus der Welt schaffen. Leibeigene müssen mit wesentlich härteren Strafen rechnen, sofern sie nicht von ihrem Herrn ausgelöst werden, was bei wertvollen Leibeigenen durchaus vorkommt.
Ein Drache kann mit seinen Untertanen übrigens anstellen was er will und ein landbesitzender Lord kann innerhalb seines Einflussgebietes beliebige eigene Regeln und Gesetze erlassen, sofern diese dem imperialen Recht nicht widersprechen. Das führt natürlich zu einer Komplizierung der Rechtslagen.
Durchgesetzt wird das Recht üblicherweise von einer von dem für das jeweilige Gebiet zuständigem Lord aufgestellten „Polizeitruppe“. In größeren Städten gibt es oft „spezialisierte Gesetzeshüter“ während in den meisten ländlichen Gegenden die jeweiligen „Lords Men“ diese Aufgabe mit übernehmen.
Oberster Richter ist jeweils der jeweilige Drache, welcher diese Aufgabe allerdings, auch an Leibeigene, delegieren kann und das auch oft tut. Ist allerdings ein Drachenlord selbst angeklagt muss der Richter, in jedem Fall, ein höherrangiger Drachenlord sein. Drachen können bei rechtsstreitigkeiten veranlassen, dass die Angelegenheit auf die nächsthöhere Rechtsinstanz gebracht wird, Leibeigene haben diese Möglichkeit nicht.